Immobilien erben: Ratgeber für die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Erbschaft von Immobilien

Infos und Tipps zu Erbreihenfolge, Erbschaftssteuer, Eigennutzung oder Verkauf, Sanierungspflicht & Co.

Wer erbt eine Immobilie? Mit welchen Steuern müssen Sie rechnen? Sollten Sie Ihr geerbtes Haus vermieten, verkaufen oder doch besser selbst nutzen? Wir geben Tipps und Auskunft rund um die Themen Erben & Vererben.

Die Erbreihenfolge: Wer erbt das Haus?

Das Testament gilt vor der gesetzlichen Erbfolge.

Ohne Testament regelt die gesetzliche Erbfolge, wer Anspruch auf den Nachlass hat.

Wenn nichts anderes im Testament festgelegt ist, erben die Kinder des Verstorbenen als Erben der 1. Ordnung einen Anteil von 2/3 des Hauses (jeweils zu gleichen Anteilen). Ist ein Kind bereits verstorben, wird sein Erbanteil unter seinen Kindern, also den Enkelkindern des Verstorbenen, aufgeteilt. Dem Ehepartner steht zugleich ein Anteil von 1/3 der Immobilie zu.

Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, Enkel- oder Urenkelkinder, erbt der Ehepartner 2/3 des Hauses. 1/3 steht der Verwandtschaft aus der 2. Ordnung zu, zu der unter anderem die Geschwister des Verstorbenen zählen.

Der Erblasser hält in seinem Testament die Personen fest, die Anspruch auf seine Verlassenschaft haben. Die gesetzlichen Erben sind damit außen vor.

Gut zu wissen: Wenn Schulden, Hypotheken und Bankverbindlichkeiten auf dem Haus lasten, übernehmen Sie diese bei einer Erbschaft ebenfalls. Überlegen Sie also gut, ob Sie das Erbe auch antreten!

Wie viel Erbschaftssteuer müssen Sie zahlen?

Für Erbschaften fallen je nach Land unterschiedliche Steuerbeträge an, welche nach dem Erbe bezahlt werden müssen.

Grunderwerbssteuer in Österreich

In Österreich wurden Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits im Jahr 2008 abgeschafft. Stattdessen müssen Sie, wenn Sie eine Immobilie erben, eine Grunderwerbssteuer entrichten. Mehr Infos unter www.erbrechtsinfo.at.

Erbschaftssteuer in Deutschland

In Deutschland ist die Höhe der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer abhängig vom Wert Ihres Erbes und vom Verwandtschaftsverhältnis. Berücksichtigt werden unter anderem Steuerklassen und Steuerfreibeträge. Mehr Infos unter www.steuertipps.de.

Erbschaftssteuer in der Schweiz

Die Erbanfallsteuer oder Erbnachlasssteuer in der Schweiz wird jeweils von den einzelnen Kantonen bestimmt. Mehr Infos finden Sie unter www.erbrechtsinfo.ch.

Was sollten Sie beim Eintrag in das Grundbuch beachten?

Die Einantwortung: Gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft.

Nach dem Tod einer Person wird das sogenannte Verlassenschaftsfahren durchgeführt: In diesem Verfahren wird vor Gericht geklärt, welche Angehörigen zu welchem Anteil erbberechtigt sind. Anschließend findet die Einantwortung statt, also die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft in Ihren Besitz. Als Nachweis dafür dient der schriftliche Einantwortungsbeschluss.

Die Verbücherung: Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Nach der Einantwortung müssen Sie sich als neue/r Eigentümer/in ins Grundbuch eintragen lassen. Diese Eintragung Ihres Eigentumsrechts ins Grundbuch nennt man Verbücherung. Je nach Wohnort muss die Verbücherung innerhalb eines Jahres nach der Einantwortung geschehen.

Nun können Sie in Ihr neues Eigenheim einziehen. Nutzen Sie unseren Service für einen entspannten, stressfreien Umzug.

Eigennutzung, verkaufen oder vermieten?

Haben Sie eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, ob Sie diese selbst nutzen, verkaufen oder vermieten sollten. Hier finden Sie eine kurze Übersicht der Vor- und Nachteile.

Eigennutzung

Eine Eigennutzung wird häufig in Erwägung gezogen, wenn mit der vererbten Immobilie emotionale Erinnerungen verknüpft sind, also wenn Sie z.B. das Elternhaus erben, in dem Sie Ihre gesamte Kindheit verbracht haben.

Vorteile

Die Eigennutzung wird vom Gesetzgeber mit Steuererleichterungen unterstützt. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Umzug in das neue Eigenheim mit einem komfortablen Einpackservice, Transport oder LKW Vermietung oder Montageservice und wickeln alle erforderlichen Genehmigungen für Sie ab.

Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken, welche Kosten für die Sanierung des Hauses oder für Umbauarbeiten anfallen können. Besonders bei älteren Immobilien kann eine Sanierung äußerst kostspielig ausfallen.

Verkaufen

Ein Verkauf kann z.B. Sinn machen, wenn Sie die Immobilie zusammen mit anderen Personen geerbt haben und sich auf keine gemeinsame Nutzung einigen können.

Vorteile

Die Erbgemeinschaft wird zu gleichen Anteilen ausbezahlt. Sie haben nach dem Verkauf keine Verpflichtungen mehr und können das erhaltene Kapital für andere Investitionen nutzen.

Beachten Sie, dass Sie mit dem erzielten Verkaufsgewinn noch offene Restschulden Ihres Kredits sowie die Immobilienertragssteuer begleichen müssen. Vor dem Verkauf müssen Sie sich um die Räumung der Immobilie kümmern.

Vermieten

Wenn Sie die Entscheidung, ob Sie die Immobilie verkaufen oder selbst nutzen wollen, erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen möchten, kann eine Vermietung in der Zwischenzeit die beste Variante sein.

Vorteile

Fortlaufendes Einkommen, Option auf Verkauf oder Eigennutzung der Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Mieteinnahmen müssen Sie versteuern, außerdem können für ältere Gebäude oft hohe Instandhaltungskosten anfallen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Erbe.

Diese wichtigen Infos & Tipps sollten Sie rund um das Thema Erbschaft berücksichtigen.

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