Nachzug des Partners in die Mietwohnung.

Wenn Ihr Partner in die Mietwohnung nachzieht, sollten Sie den Vermieter informieren und dazu Folgendes beachten.

Wenn Mieter Ihren Partner in die Mietwohnung aufnehmen möchten, geht das nur mit Erlaubnis des Vermieters. Daher sollten Sie Ihn unbedingt informieren. In welchen Fällen der Vermieter das Nachziehen Ihres Partners erlauben muss und was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Nicht verheiratete Partner gelten als Dritte.

Laut Mietrechtsgesetz ist die Untervermietung an Dritte ohne Erlaubnis des Vermieters für Mieter verboten. Auch sind Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietwohnung unerlaubt an Dritte zu übergeben. 

Partner und Lebensgefährten fallen laut Gesetz unter die Definition „Drittpersonen“! Wenn Sie einen Nachzug Ihres Partners oder Ihrer Partnerin in die Mietwohnung wünschen, müssen Sie das also zuerst mit Ihrem Vermieter abklären.

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Vermieter jedoch trotzdem dazu verpflichtet, dem Nachzug Ihres Partners zuzustimmen.

Der Nachzug von verheirateten Ehepartnern oder Verwandten 1. Grades.

Für nahe Familienangehörige oder Verwandte und Ehepartner ist der Nachzug problemlos möglich, ohne dass der Vermieter seine Erlaubnis dazu geben muss.

Alle Infos zu Kosten, Rechtslage, verschiedene Verträge und Vorlagen finden Sie in unserem Beitrag zur Mietwohnung.

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Häufige Fragen und Antworten zum Nachzug des Partners.

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