Umzug mit Hartz 4:,Tipps für einen kostengünstigen Wohnungswechsel

Infos zur Kostenübernahme durch das Jobcenter, Anträge & Nachweise beim Umzug von Hartz IV-Empfängern.

Wenn Hartz-IV-Empfänger aufgrund einer neuen Arbeitsstelle in eine neue Stadt umziehen, übernimmt das Jobcenter in den meisten Fällen die Umzugskosten. Falls Sie in einer zu teueren Unterkunft wohnen, können Sie vom Jobcenter sogar zum Umzug in eine kleinere, günstigere Wohnung aufgefordert werden. Welche Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden und was Sie sonst noch beim Umzug mit Hartz IV beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wann das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.

Wenn Sie Hartz IV beziehen, sollten Sie Ihren Umzug unbedingt im Vorhinein vom Jobcenter genehmigen lassen – nur dann haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfen. Aus folgenden Gründen werden die Umzugskosten von Hartz-IV-Empfänger teilweise bis vollständig übernommen:

Welche Kosten das Jobcenter unter anderem übernehmen kann:

  • Kosten für den Umzugstransport
  • Verpflegung der Umzugshelfer
  • Anfahrtskosten für die Wohnungsbesichtigung
  • Maklergebühren
  • Renovierungskosten für die bisherige Wohnung, die verpflichtend im Mietvertrag vorgesehen sind
  • evtl. weitere Kosten, z.B. Möbel für eine unvollständig eingerichtete Wohnung

Die Umzugskosten von Hartz-IV-Empfängern werden vom Jobcenter übernommen, wenn…

  • Sie ziehen von einer teuren, großen Wohnung in eine kleine, günstige Wohnung um. In diesem Fall können Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter sogar zum Umzug aufgefordert werden! Oft gibt das Jobcenter hier Preis und Größe der Wohnung vor. Die Kosten für die Wohnungssuche – also z.B. Maklergebühren oder Immobilieninserate – übernimmt das Jobcenter ebenfalls.
  • Sie haben eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gefunden. Wenn die Pendelzeiten nicht zumutbar sind, was normalerweise bedeutet, dass Ihr Arbeitsweg 2,5 Stunden überschreiten würde, übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten.
  • Wenn die bisherige Wohnung unzumutbar ist, beispielsweise aufgrund von starkem Schimmelbefall oder fehlender Barrierefreiheit mit zunehmendem Alter, fördert das Jobcenter Ihren Umzug ebenfalls mit finanziellen Mitteln.
  • Wenn Sie Nachwuchs bekommen oder nach der Scheidung ausziehen müssen, übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Umzug in eine größere bzw. eigene Wohnung.

Weitere Gründe für eine Kostenübernahme durch das Jobcenter wären z.B. die Kündigung des Mietvertrags aufgrund Eigenbedarf Ihres Vermieters oder andere Außeneinflüsse. Lassen Sie sich zu Ihrem konkreten Fall am besten im Jobcenter beraten.

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Das sollten Sie beachten: Antrag auf finanzielle Unterstützung

Im Folgenden können Sie das Formular zur Abtretungserklärung gleich direkt herunterladen.

Umzug beim Jobcenter beantragen:

Beim Jobcenter erhalten Sie außerdem finanzielle Unterstützung. In der Abtretungserklärung können Sie schriftlich festhalten, dass die das Jobcenter die Zahlung Ihrer Miete übernimmt.

Abtretungserklärung:

Vom Jobcenter erhalten Sie Formulare für Ihren Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten. Folgende Infos sollten Sie dem Jobcenter darin mitteilen:

  • Grund Ihres Umzugs
  • Neue Wohnadresse
  • Miethöhe und Betriebskosten
  • Benötigen Sie ein Umzugsunternehmen? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie den Umzug nicht mithilfe von Freunden und Familie organisieren können.
  • Welche Kosten fallen sonst noch an?

Die Planhilfe für Ihren Umzug im Überblick.

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